Untersuchung gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Hierbei handelt es sich um eine Prüfung, die nicht im Auftrag der KÜS erfolgt.

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 08:30 – 17:30 Uhr

Sa: 08:00 – 13:00 Uhr

 

Kontakt

Ingenieurbüro El Aomari
Am Verschubbahnhof 53
47809 Krefeld

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