Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Hierbei handelt es sich um eine Prüfung, die nicht im Auftrag der KÜS erfolgt.
Untersuchung gemäß UVV/BGV
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 08:30 – 17:30 Uhr
Sa: 08:00 – 13:00 Uhr